Gesetz­liche Rahmen­bedin­gungen

Wann ist die Instal­lation einer Heiz­tech­nologie mit 65 Proz­ent erneuer­baren Ener­gien gesetz­lich ver­pflich­tend?

Der gesetz­liche Rahmen zur Um­stellung auf nach­haltige Heizungs­technolog­ien ist das Gebäude­energie­gesetz (GEG). Seit dem 01. Januar 2024 gilt die über­arbeitete Version dieses Gesetz­es, das umgangs­sprach­lich auch als „Heizungs­gesetz“ bekannt ist. Es gibt wichtige Punkte, die du wissen solltest. Wir haben sie für dich zusammen­gefasst.

Heizung­en sollen in Zu­kunft auf mindest­ens 65 Pro­zent erneuer­baren Energien basier­en. Dieser Schritt ermög­licht eine erheb­liche Reduzie­rung der CO2-Emission­en und leistet somit einen aktiven Bei­trag zum Klima­schutz. Spät­estens ab Mitte 2028 wird die Nut­zung von mind­estens 65 Proz­ent erneuer­bare Energien für alle neuen Hei­zungen verbindlich.

Seit dem 01. Januar 2024 ist die Installation von Hei­zungen mit 65 Pro­zent er­neuer­baren En­ergien aus­schließ­lich für Neu­bauten in Neu­bau­gebieten ver­pflicht­end. Dies be­deutet, dass die Pflicht zur Nut­zung nach­haltiger Heiz­tech­nologien mit dem Ein­reichen eines Bau­antrags seit 01. Januar 2024 aktiv ist.

Eine In­stallation nach­halt­iger Heiz­tech­nologien in Neu­bauten außer­halb von Neu­bau­gebieten tritt erst ver­bind­lich in Kraft, so­bald die komm­unale Wärme­pla­nung ab­ge­schlossen ist (früh­estens ab 2026). Infor­mationen zu den Zeit­räumen für die komm­unale Wärme­pla­nung er­hältst du bei dein­em ört­lichen Bau­amt.

Keine Sorge, wenn deine Hei­zung be­reits effizient ar­beitet oder noch re­pariert werden kann. Du bist nicht ver­pflich­tet, sofort auf eine Hei­zung mit 65 Pro­zent er­neuer­baren Energien um­zu­steigen. Die An­forde­rung tritt erst in Kraft, wenn der Ein­bau einer neuen Hei­zungs­anlage not­wen­dig wird oder du dich aktiv für die In­stallation einer neuen Hei­zung ent­scheid­est.

Wenn du eine neue Hei­zungs­anlage in­stallierst, gibt es ver­schied­ene Über­gangs­fristen und die An­forde­rung, dass die komm­unale Wärme­pla­nung ab­ge­schlossen sein muss. Dein ver­ant­wortlicher Schorn­stein­feger steht dir hier hilf­reich bei Fra­gen zur Seite. Wenn du deine Heiz­technologie vor einem tat­säch­lichen Aus­fall der alten An­lage aus­tauschst, kannst du sogar bis zu 20 Pro­zent zusätz­liche Förde­rung er­halten. Die „BAFA-­Energie­bera­tung“ ist gerne be­reit, dich in diesem Zu­sammen­hang zu in­form­ieren.
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Mit dem Wärme­wende­check ver­schaffst du dir einen klar­en Über­blick über die ver­füg­baren Heiz­option­en.
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